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Diplom-Psychologin, Systemische Therapeutin, Familientherapeutin

Vorgehensweise

Ich erstelle als Sachverständige psychologische Gutachten in Familiensachen
zu Fragestellungen

  • der Erziehungsfähigkeit
  • des elterlichen Umgangs
  • des Sorgerechts

Ich schließe mich im Normalfall einem quantitativen wissenschaftlichen Konzept an, d.h.

  • Ich setze Messverfahren (validierte psychologische Fragebögen bzw. -tests) ein, wo ich dies gemäß der Fragestellung für notwendig erachte
  • Ich exploriere – soweit vorhanden - das soziale Umfeld wie pädagogische Fachkräfte aus Kita, Schule, Fördertherapeuten wie Logopäden, Ergotherapeuten etc.
  • Ich dokumentiere und begründe mein Vorgehen, die Methodenauswahl sowie meine Datenerhebung
  • Ich trenne die Datendokumentation sowie die Interpretation bzw. meine Schlussfolgerungen
  • Die Befunde werden zur Fragestellung und zum wissenschaftlichen Forschungsstand bezogen
  • Entsprechende Quellen werden zitiert

In der Subsumtion wird eine Empfehlung aufgrund der Befunde dargestellt und begründet.

Unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Rechtsprechung im Familienrecht (FGG) behalte ich eine lösungsorientierte Variante im Blick, kommuniziere diese Möglichkeit jedoch im Einzelfall mit dem beauftragenden Gericht.

  • Entsprechend den Fragestellungen lege ich den Schwerpunkt auf eine zeitnahe Erstellung der in Auftrag gegebenen Gutachten. Dies bedeutet eine zügige Fertigstellung, im Normalfall in 2-3 Monaten.
  • Die Befunde und Ergebnisse werden auf eine Weise dargestellt, dass der Leser auch als Laie die Schlussfolgerungen verstehen und nachvollziehen kann.
  • Die Gutachten werden auf das Wesentliche beschränkt.
  • Diese Aspekte werden in verständlicher Sprache dargestellt.