Ich erstelle als Sachverständige
psychologische Gutachten in Familiensachen


Gemäß der geltenden Rechtssprechung gehe ich bei der Erstellung der Gutachten folgendermaßen vor:

  • Eine zeitnahe Erstellung der in Auftrag gegebenen Gutachten. Dies bedeutet eine zügige Fertigstellung, im Normalfall in 2-3 Monaten.
  • Darstellung der Befunde und Ergebnisse auf eine Weise, die auch einem Laien das Verständnis und die Nachvollziehbarkeit der Schlussfolgerungen ermöglicht
  • Absicherung durch empirische Erkenntnisse sowie aktuelle Forschung und Literatur
  • Beschränkung auf die wesentlichen Aussagen
  • Darstellung in verständlicher Sprache
  • Jederzeit Berücksichtigung des Kindeswohls sowie der Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten

Unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Rechtsprechung im Familienrecht (FGG) wird immer eine einvernehmliche Lösung mit den beteiligten Parteien im Blick behalten.