Ich erstelle als Sachverständige
psychologische Gutachten in Familiensachen
Gemäß der geltenden Rechtssprechung gehe ich bei der Erstellung der Gutachten folgendermaßen vor:
- Eine zeitnahe Erstellung der in Auftrag gegebenen Gutachten. Dies bedeutet eine zügige Fertigstellung, im Normalfall in 2-3 Monaten.
- Darstellung der Befunde und Ergebnisse auf eine Weise, die auch einem Laien das Verständnis und die Nachvollziehbarkeit der Schlussfolgerungen ermöglicht
- Absicherung durch empirische Erkenntnisse sowie aktuelle Forschung und Literatur
- Beschränkung auf die wesentlichen Aussagen
- Darstellung in verständlicher Sprache
- Jederzeit Berücksichtigung des Kindeswohls sowie der Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten
Unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Rechtsprechung im Familienrecht (FGG) wird immer eine einvernehmliche Lösung mit den beteiligten Parteien im Blick behalten.